Schlagzeug - Unterricht Thomas Sporrer

Allgemeine Bedingungen

Stand: Februar 2024

1. Probezeit

Die ersten 4 Unterrichtseinheiten werden als Probezeit vereinbart. Während der Probezeit ist jede Vertragspartei  berechtigt, den Unterrichtsvertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Die Kündigung hat zu ihrer Wirksamkeit schriftlich zu erfolgen.

 

2. Vertragslaufzeit

Der Unterricht wird für unbestimmte Dauer abgeschlossen.

 

3. Unterrichtsgegenstand

Die Lehrkraft übernimmt den Unterricht für den/die SchülerIn im Fach Schlagzeug, klassisches Schlagwerk, Stabspiele und Percussion.

 

4. Kündigung / Vertragsbeendigung

4.1 Der Unterrichtsvertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 2 Monaten zum 31.08. (Ende des Schuljahres) gekündigt werden.

4.2 Beide Vertragsparteien sind berechtigt, den Unterrichtsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.

4.3 Jede Kündigung hat zu ihrer Wirksamkeit schriftlich zu erfolgen.

  

5. Feiertage, Ferien

An den gesetzlichen Feiertagen und während der Ferien an den allgemeinbildenden Schulen im Bundesland Bayern findet kein Unterricht statt.

 

6. Honorar / Fälligkeit

6.1 Das monatliche Honorar für Schüler bis 18 Jahre beläuft sich wie folgt:

  • a. 4 x 30 Minuten =   85,00 €
  • b. 4 x 45 Minuten = 127,50 €

6.2 Das Honorar versteht sich als Jahresgebühr, welche für 36 Unterrichtseinheiten pro Kalenderjahr kalkuliert ist und in zwölf monatlichen Raten zu leisten ist.

6.3 Erhält der/die SchülerIn weniger als 36 Unterrichtseinheiten, werden die nicht erteilten, aber bezahlten Unterrichts-einheiten von der Lehrkraft erstattet; die in Ziffer 9.1 enthaltene Regelung bleibt hiervon unberührt. Erhält der/die SchülerIn im Kalenderjahr mehr als 36 Unterrichtseinheiten, sind die Mehreinheiten zusätzlich zur Monatsrate nach Abrechnung durch die Lehrkraft von dem/der SchülerIn an die Lehrkraft zu bezahlen. Beginnt der Unterrichtsvertrag während einem Kalenderjahr, gelten vorstehende Regelungen zeitanteilig.

6.4 Das Jahreshonorar ist zahlbar in 12 gleichen Raten, die auch während der Schulferien zu entrichten sind. Der erste Monat wird zeitanteilig berechnet. Die Raten sind jeweils bis spätestens zum 10. eines jeden laufenden Monats zur Zahlung fällig.

6.5 Die Parteien sind sich einig, dass die Lehrkraft das vereinbarte Honorar jeweils zum 01.10. eines Kalenderjahres anpassen kann. Die Anpassung muss dem Vertragspartner mindestens acht Wochen vor diesem Termin schriftlich mitgeteilt werden. Der Vertragspartner hat das Recht, den Unterrichtsvertrag binnen einesMonats nach Zugang der Gebührenanpassung außerordentlich zum 01.10. des Kalenderjahres zu kündigen. Kündigt der Vertragspartner nicht oder nicht fristgerecht, gilt die Gebührenanpassung als genehmigt.

 

7. Unterrichtsort, Unterrichtszeit

7.1 Der Unterricht findet in den Räumen der Stadtkapelle Schongau e.V. (Bürgermeister-Lechenbauer-Straße 2, 86956 Schongau) statt.

7.2. Die Lehrkraft erteilt dem/der SchülerIn wöchentlich eine Unterrichtseinheit Unterricht. Der Unterricht wird erteilt als Einzelunterricht. Die Festsetzung der Unterrichtstermine erfolgt nach persönlicher Absprache mit der Lehrkraft.

7.3 Der Unterricht kann auch online abgehalten werden.

 

8. Unterrichtsausfall

8.1 Bei Verhinderung der Lehrkraft vereinbaren die Vertragsparteien grundsätzlich einen Ersatztermin. Sollte dieser nicht zustande kommen, erstattet die Lehrkraft die anteilige Gebühr.

8.2 Vom/von der SchülerIn abgesagte Stunden verfallen bei gleichzeitiger Vergütung der Lehrkraft.

8.3 Sollte der Unterricht wegen Erkrankung der Lehrkraft ausfallen, ist dieser 1x pro Halbjahr nicht pflichtgemäß nach-zuholen.

8.4 Der/die SchülerIn verpflichtet sich, nicht zum Unterricht zu erscheinen, wenn er/sie krank ist, da für die Lehrkraft eine unmittelbare Ansteckungsgefahr besteht.

8.5. In Ausnahmefällen kann der Unterricht auch online und stattfinden

 

9. Pflichten der Lehrkraft, Pflichten des/der SchülerIn; Unterrichtsmaterial

9.1. Die Lehrkraft führt den Unterricht in voller Verantwortung für sachgemäße und regelmäßige Unterweisung durch.

9.2.Der/die SchülerIn verpflichtet sich, den Unterricht regelmäßig zu besuchen und zu Hause in erforderlichem Umfang zu üben.

9.3.Unterrichtsmaterialien wie Noten und Instrumente werden von dem/r SchülerIn auf eigene Kosten eingebracht.

 

10. Auftritt in der Öffentlichkeit

Die Schülerin/ der Schüler sollte sich an öffentlichen Aufführungen nur nach vorheriger Absprache mit der Lehrkraft beteiligen.


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Nicht anfassen