Februar 2025
1. Probezeit
Die ersten 4 Unterrichtsstunden gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann jede Partei den Unterrichtsvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, um wirksam zu sein.
2. Vertragsdauer
Der Unterricht wird auf unbestimmte Zeit vereinbart.
3. Unterrichtsinhalt
Der Lehrer erteilt dem Schüler Unterricht in den Fächern Schlagzeug, klassische Perkussion, Malletinstrumente und Perkussion.
4. Kündigung / Vertragsende
4.1 Der Unterrichtsvertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von 2 Monaten zum 31. August (Ende des Schuljahres) gekündigt werden.
4.2 Beide Vertragsparteien sind berechtigt, den Unterrichtsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
4.3 Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen, um wirksam zu sein.
5. Feiertage, Ferien
An Feiertagen und während der Ferien der allgemeinbildenden Schulen in Bayern findet kein Unterricht statt.
6. Gebühr / Fälligkeit
6.1 Die monatliche Gebühr für Schüler bis zum Alter von 18 Jahren beträgt:
a. 4 x 30 Minuten = 85,00 €
b. 4 x 45 Minuten = 127,50 €
6.2 Die Gebühr ist eine Jahresgebühr, die für 36 Unterrichtsstunden pro Kalenderjahr berechnet wird und in zwölf Monatsraten zu entrichten ist.
6.3 Erhält der Schüler weniger als 36 Unterrichtseinheiten, werden die nicht erteilten, aber bezahlten Unterrichtseinheiten vom Lehrer zurückerstattet; die Regelung in Ziffer 9.1 bleibt davon unberührt. Erhält der Schüler mehr als 36 Unterrichtseinheiten in einem Kalenderjahr, sind die zusätzlichen Einheiten vom Schüler zusätzlich zum Monatsbeitrag an den Lehrer zu zahlen, nachdem dieser die Abrechnung vorgenommen hat. Beginnt der Unterrichtsvertrag während eines Kalenderjahres, gelten die vorstehenden Regelungen pro rata temporis.
6.4 Die Jahresgebühr ist in 12 gleichen Raten zu zahlen, die auch während der Schulferien fällig sind. Der erste Monat wird pro rata temporis berechnet. Die Raten sind spätestens am 10. des laufenden Monats zur Zahlung fällig.
6.5 Die Parteien vereinbaren, dass der Lehrer die vereinbarte Gebühr am 1. Oktober jedes Kalenderjahres anpassen kann. Die Anpassung muss dem Vertragspartner mindestens acht Wochen vor diesem Datum schriftlich mitgeteilt werden. Der Vertragspartner hat das Recht, den Unterrichtsvertrag innerhalb eines Monats nach Erhalt der Gebührenanpassung mit außerordentlicher Wirkung zum 1. Oktober des Kalenderjahres zu kündigen. Kündigt der Vertragspartner nicht oder nicht rechtzeitig, gilt die Gebührenanpassung als genehmigt.
7. Unterrichtsort, Unterrichtszeit
7.1 Der Unterricht findet in den Räumlichkeiten der Stadtkapelle Schongau e.V. (Bürgermeister-Lechenbauer-Straße 2, 86956 Schongau) statt.
7.2 Der Lehrer erteilt dem Schüler eine Unterrichtsstunde pro Woche. Der Unterricht wird als Einzelunterricht erteilt. Die Termine für den Unterricht werden in persönlicher Absprache mit dem Lehrer festgelegt.
7.3 Der Unterricht kann auch online stattfinden.
8. Stornierung von Unterrichtsstunden
8.1 Ist der Lehrer verhindert, vereinbaren die Vertragsparteien einen Ersatztermin. Ist dies nicht möglich, erstattet der Lehrer die anteilige Gebühr.
8.2 Vom Schüler stornierte Unterrichtsstunden verfallen, wenn der Lehrer gleichzeitig bezahlt wird.
8.3 Bei Stornierung des Unterrichts aufgrund von Krankheit des Lehrers kann dieser einmal pro Semester nicht nachgeholt werden.
8.4 Der Schüler verpflichtet sich, bei Krankheit nicht zum Unterricht zu erscheinen, da eine unmittelbare Ansteckungsgefahr für den Lehrer besteht.
8.5 In Ausnahmefällen kann der Unterricht auch online stattfinden und
9. Pflichten des Lehrers, Pflichten des Schülers; Unterrichtsmaterial
9.1 Der Lehrer ist für die angemessene und regelmäßige Durchführung des Unterrichts voll verantwortlich.
9.2 Der Schüler verpflichtet sich, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen und zu Hause im erforderlichen Umfang zu üben.
9.3 Unterrichtsmaterialien wie Noten und Instrumente sind vom Schüler auf eigene Kosten zu beschaffen.
10. Auftritte in der Öffentlichkeit
Der Schüler sollte nur nach vorheriger Absprache mit dem Lehrer an öffentlichen Auftritten teilnehmen.